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Pro Musica bietet Fördermöglichkeiten an

Da ein Musikschulverein keine Sozialermäßigungen wie eine kommunale Musikschule bieten kann, weist der Vorstand von Pro Musica auf andere Fördermöglichkeiten zur Reduzierung der Unterrichtsgebühren hin. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: 

1. frühkindliche Musikförderung

2. Unterstützung einzelner Schüler

3. Familienförderung

Im Bereich der frühkindlichen Musikförderung kooperiert die Musikschule derzeit mit etlichen Kindertagesstätten - siehe Flyer Musikalische Früherziehung unter „Downloads″. In zwei dieser Einrichtungen - Ev. Kindertagesstätte Schatzinsel in der Wittekindstrasse sowie Kindertagesstätte Sonnenschein in der Martinstrasse - ist die Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung derzeit kostenlos, da die anfallenden Personalkosten von Sponsoren übernommen werden. An den anderen Standorten ist die Teilnahme gegen ein geringes Entgelt von 19 € monatlich möglich.

Werden von einer Familie zwei oder mehrere Kinder oder ein Kind mit mehreren Unterrichtsfächern angemeldet, wird eine Ermäßigung von 10 % auf das gesamte Unterrichtsentgelt gewährt. Davon ausgenommen sind Ensembleentgelte - siehe „Entgeltordnung″.

Ein Einzelschüler oder eine Familie kann mit einem formlosen Antrag um weitere Unterstützung durch die Musikschule bitten, sofern die soziale Bedürftigkeit nachgewiesen ist. Die Art und der Umfang der Förderung bleiben aber in jedem Fall der Entscheidung des Vorstandes vorbehalten. 

Eine weitere Förderung stellt der vom Staat eingeführte Bildungsgutschein zur Teilhabe an sportlichen und kulturellen Leistungen dar. Die Beantragung dieses Gutscheins ist völlig unkompliziert: Das örtliche Sozialamt händigt dem Antragsteller ein Formular aus, das dieser der Musikschule vorlegt, um sich die Teilnahme am Musikunterricht bescheinigen zu lassen. Das ausgefüllte Formular muss der Antragsteller wieder beim Sozialamt abgeben. Sobald der staatliche Förderbetrag (10 € monatlich) bei der Musikschule eingegangen ist, wird die Unterrichtsgebühr um diesen Betrag reduziert. Hartz IV- und Wohngeldempfänger haben auf jeden Fall Anrecht auf diesen Bildungsgutschein. 

Besonders begabte Musikschüler/innen können unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund von der Musikschule für ein Stipendium bei der „Stiftung für Kunst und Kultur der Sparkasse Minden-Lübbecke″ vorgeschlagen werden. Eine Jury entscheidet über die Zulassung. Diesen Stipendiaten wird die Unterrichtsgebühr für die Dauer von 2 Jahren erlassen. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.