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Schulordnung § 1 an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) in vier Stufen: I. Grundstufe Musikalische Früherziehung (2 Jahre) I Grundausbildung (1 Jahr) Aufnahmealter: 4 - 7 Jahre II Unterstufe Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht, ergänzt durch Ensemblespiel Aufnahmealter: ca. 6 - 9 Jahre III. Mittelstufe Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht, ergänzt durch Ensemblespiel, Aufnahmealter: ca. 10 Jahre IV. Oberstufe Instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht, ergänzt durch Ensemblespiel. studienvorbereitende Ausbildung (SV A) sowie andere musikalische Kurse und Arbeitsgemeinschaften Aufnahmealter: ca. 14 Jahre Die Bezeichnung des Aufnahmealters soll einen Anhalt geben. Entscheidend für die Aufnahme ist die Eignung. Die Gruppenstärke wird nach spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Instrumentalfaches von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Lehrkraft festgesetzt. B. Erwachsene ab einem Alter von 21 Jahren können im Rahmen der Möglichkeiten der Musikschule unterrichtet werden. § 2 Schuljahr und Ferien (1) Das Musikschuljahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. (2) Für die Musikschule gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen. An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht ersatzlos aus. § 3 Aufnahme und Abmeldung (1) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Bestandteil des Antrages ist eine Einzugsermächtigung für Unterrichtsentgelte und Mitgliedsbeiträge. Über die Aufnahme entscheidet die Musikschulleitung. (2) Aufnahme in die Musikalische Früherziehung und in den Grundkurs erfolgt zu Beginn des Musikschuljahres. Die Abmeldung Ist quartalsweise möglich. Sie muss schriftlich 4 Wochen vor Quartalsende erfolgen. (3) Die Aufnahme zum instrumentalen Einzel- und Gruppenunterricht erfolgt quartalsweise. Abmeldungen sind nur zum 31.03 und 30.09 zulässig. Sie müssen schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen erfolgen. (4) Mit der Aufnahme in die Musikschule erkennen die Schüler, Erziehungsberechtigten und erwachsenen Teilnehmer die Entgeltordnung, Satzung und Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung an. § 4 Unterricht (1) Der Unterricht für die einzelnen Stufen wird überwiegend montags bis freitags in den Nachmittagstunden erteilt. (2) Der Instrumentalunterricht wird als Einzel- und Gruppenunterricht erteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsform. (3) Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Die Unterrichtszeiten werden von der Lehrkraft festgelegt. (4) Beurlaubungen vom Unterricht können in Ausnahmefällen vom Schulleiter auf Grund eines Antrages genehmigt werden. Sie befreien nicht von der Zahlung des Entgelts für die Beurlaubungszeit. (5) Bei Unterrichtsversäumnis und Krankheit der Schüler ist eine rechtzeitige Benachrichtigung der Lehrkraft oder der Schulleitung erforderlich. Versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. (6) Fällt der Unterricht mehr als zweimal in Folge durch Krankheit der Lehrkraft oder andere wichtige schulische Gründe aus, so muss jede dritte und weitere ausgefallene Stunde nachgeholt werden. Sollte aus schulischen Gründen die Nachholung nicht möglich sein, wird das Unterrichtsentgelt für diese Stunden zurückerstattet. (7) Schüler haben an den von der Schulleitung angesetzten Schulveranstaltungen einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen teilzunehmen. (8) Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben in den von der Musikschule erteilten Fächern dürfen nur im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen. § 5 Instrumente und Noten Die Schüler benutzen möglichst eigene Instrumente und beschaffen sich das notwendige Noten- und Unterrichtsmaterial nach Abstimmung mit der Instrumentallehrkraft. Um einheitlichen Klang und saubere Stimmung innerhalb der Gruppen zu erreichen, sollte der Kauf von Instrumenten vorher mit der Lehrkraft abgestimmt werden. Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Instrumente vermieten. Naheres regelt der Leihvertrag und die Entgeltordnung. Ein Rechtsanspruch zur Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. § 6 Verhalten in der Schule (1) Alle am Schulleben Beteiligten haben als Teil einer Schulgemeinschaft aufeinander Rücksicht zu nehmen. Den Anweisungen des Schulleiters und der Lehrkraft ist Folge zu leisten. (2) Alle Einrichtungen der Schule sind pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachter Schaden ist zu ersetzen und kann zum Ausschluss aus der Schule führen. § 7 Ausschluss aus der Schule Die Schüler können nach vorangegangener Verwarnung vom Unterricht der Schule ausgeschlossen werden, wenn sie a) wiederholt den Unterricht ohne ausreichende Entschuldigung versäumt haben, b) gegen die Bestimmungen der Schulordnung verstoßen haben, c) den Unterrichtsanforderungen nicht entsprechen. Ein Ausschluss von der Schule entbindet nicht von der Zahlung des Unterrichtsentgelts für das laufende Quartal. § 8 Inkrafttreten Diese Schulordnung tritt am 15.02.2006 in Kraft. Entgeltordnung Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule Pro Musica wird für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern bis zum 21. Lebensjahr ein Unterrichtsentgelt gemäß nachfolgender Tabelle -auch für unterrichtsfreie Zeiten- erhoben. Monatliche Entgelte Kürzel Stunde Entgelt MFE Früherziehung 45 min 18,00 € MAG Grundunterricht 45 min 18,00 € Instrumentaler Gruppenunterricht G2/30 2 Schüler 30 min 28,00 € G2/45 2 Schüler 45 min 35,50 € G3/45 3 Schüler 45 min 28,00 € G4/45 4 Schüler 45 min 22,50 € G5/45 5 Schüler 45 min 20,00 € G6/45 6 Schüler 45 min 18,00 € Ensemble 45 min 5,00 € Instrumentaler Einzelunterricht E1/30 1 Schüler 30 min 43,00 € E1/45 1 Schüler 45 min 58,00 € Für Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte keinen Wohnsitz in Lübbecke haben, sowie für Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr wird ein Zuschlag von 50 % erhoben. Leihinstrumente können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zur Verfügung gestellt werden. Bei Instrumenten mit einem Beschaffungspreis bis 500 € beträgt die monatliche Miete 5,00 €, bei einem Beschaffungspreis über 500 € monatlich 7,50 €. Einzelheiten regelt der Leihvertrag. Unterrichtsentgelte und Instrumentenmieten werden jeweils zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember per Lastschrift für das laufende Quartal eingezogen. Die bei einer eventuellen Rückbelastung entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Werden von einer Familie zwei oder mehr Kinder oder ein Kind mit mehreren Unterrichtsfächern angemeldet, wird eine Ermäßigung von 10 % auf das gesamte Unterrichtsentgelt gewährt. Das Entgelt für Ensemble ist davon ausgeschlossen.
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Stand: 29.09.11